Fördermöglichkeiten

Alte Fischerei Fischereischiffe

Die Fördermöglichkeiten sind vielfältig, sehr unterschiedlich und gleichzeitig meist durch Richtlinien des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sehr restriktiv.

Förderung durch den EMFAF erfolgt zumeist über die Bundesländer, daher sollten sich interessierte Fischer direkt an die zuständige Stelle im Bundesland bzw. die jeweilige EMFAF-Beratungsstelle in der Landwirtschaftskammer melden. Seit 2024 stehen auch finanzielle Mittel aus der Fischereikomponente der Erlöse aus den Auktionen der Offshore-Windparkflächen zu (§58 WindSeeGesetz, die sogenannten WindSeeG-Gelder). Diese stellen einen potenziellen Innovationsschub dar, müssen jedoch durch EMFAF-Richtlinien angewandt werden. Das heißt, das derzeit die üblichen Restriktionen, wie zum Beispiel keine Fördermöglichkeit bei Flotten im „Ungleichgewicht“, gelten.

Der EMFAF läuft Ende 2027 aus und wird nicht equivalent ersetzt. Im Mehrjährigen Finanzplan („Multiannual Financial Framework“, MFF) der EU für die Periode 2028 bis 2034 ist ein separater Fonds für Schifffahrt, Fischerei und Aquakultur nicht vorgesehen. Stattdessen wird es individuell zugeteilt, aber wie, ist noch nicht ganz klar. Dies ist jedoch entscheidend um die Transformation langfristig auf die Wege zu bringen. Daher werden wir auf dieser Seite noch neue Entwicklungen vermerken und darüber aufklären, wenn es spätestens 2027 mehr Informationen gibt.

Für Forschungsprojekte gibt es auch die Möglichkeit, Projektanträge über die derzeitige Forschungsmittelkampagne (z.B. Horizon Europe) oder durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) einzureichen. Stiftungen oder direkte Kooperationen mit Technologiefirmen sind auch möglich.

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